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WENN EIN UNFALL AUFGRUND EINES GROBEN VERSTOSSES GEGEN DIE STRASSENVERKEHRSREGELN GESCHIEHT, MUSS
DER FAHRER FÜR ALLE SCHÄDEN BIS ZUR WIEDERINSTANDSETZUNG
DER FAHRZEUGES ZAHLEN.
Wir weisen Sie darauf hin, dass manche Schäden nicht von der Versicherung gedeckt werden: Verlust des Schlüssels, Schäden an der Unterseite des Fahrzeuges, Glass- und Reifenschäden, sowie des Innenraums und Radio. Ausserdem haftet die Versicherung nicht beim Tanken des falschen Benzins, Fahren unter Drogen/Alkoholeinflusses, Verlust oder Diebstahl der Ausstattung z.B. Ersatzrad, Sicherheitswesten usw. oder jegliche Schäden, die im Falle eines Schadens /Unfalles nicht im Unfallbericht erscheinen. |